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WISSENSWERTES
Kontaktaufnahme und Erstgespräch
Die Kontaktaufnahme kann per Telefon oder E-Mail erfolgen. In diesem ersten Schritt wird Ihr Anliegen für eine Beratung oder Behandlung geklärt, und anschließend wird ein unverbindliches Erstgespräch vereinbart. Dieses Gespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen sowie der Identifizierung von Behandlungszielen. Wenn Sie sich für eine weitere Zusammenarbeit entscheiden, legen wir gemeinsam den Rahmen für die künftige Therapie fest.
Dauer und Häufigkeit einer Therapieeinheit
Eine Therapieeinheit dauert 50 Minuten. Es wird empfohlen, alle ein bis zwei Wochen eine Sitzung zu vereinbaren, um kontinuierlich am aktuellen Thema arbeiten zu können und nicht den Faden zu verlieren. Dabei stehen jedoch immer Ihre individuellen Bedürfnisse im Vordergrund.
Behandlung von Kindern und Jugendlichen
Bei Kindern und Jugendlichen bis ca. 14 Jahren führe ich das Erstgespräch ausschließlich mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten durch. Dies ermöglicht einen geschützten Rahmen, in dem offen über Sorgen und Belastungen gesprochen werden kann.
Auch im weiteren Verlauf der Behandlung von Kindern und Jugendlichen ist es wichtig, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten aktiv einzubeziehen. Regelmäßige Elterngespräche sind daher sowohl sinnvoll als auch notwendig.
Verschwiegenheit
Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin unterliege ich gemäß § 37 des Psychologengesetzes 2013 (BGBl. I Nr. 182/2013) der Verschwiegenheitspflicht. Dies bedeutet, dass keine Informationen über die Behandlung oder Beratung an Dritte weitergegeben werden dürfen, auch nicht an Angehörige, Ärzte oder Behörden.
Absageregelung
Aufgrund der Planung meines Terminkalenders möchte ich Sie bitten, Ihre Termine wahrzunehmen und pünktlich zu erscheinen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, bitte ich Sie, mich mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren. Bei zu kurzfristigen Absagen oder versäumten Terminen ohne vorherige Absage behalte ich mir vor, die versäumte Einheit in Rechnung zu stellen.
Kosten
Die Kosten für eine Therapieeinheit (50 Minuten) betragen 100 Euro. In diesem Betrag sind auch in Summe 10 Minuten für Vor- bzw. Nachbereitung enthalten.
Kostenzuschuss durch die Krankenkasse
Ab dem 1. Januar 2024 ist die klinisch-psychologische Behandlung als Leistung im Sozialversicherungsgesetz (ASVG) verankert. Je nach Krankenkasse können Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche zwischen 33 und 46 Euro pro Einheit rückerstattet bekommen.
Private Krankenversicherungen übernehmen teilweise die Differenz zwischen meinem Honorar und dem Erstattungsbetrag Ihrer gesetzlichen Sozialversicherung. Ich empfehle Ihnen, sich diesbezüglich direkt bei Ihrer Versicherung zu informieren.
Kostenzuschuss durch Präventivhilfen des Landes Steiermark
Für Kinder und Jugendliche mit Hauptwohnsitz in der Steiermark besteht die Möglichkeit, einen Teil der Kosten über die Präventivhilfen der Kinder- und Jugendhilfe erstattet zu bekommen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle der Kinder- und Jugendhilfe.
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